Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung


Damit Leitungswasser deutschlandweit bedenkenlos als Trinkwasser konsumiert werden kann, müssen sich verantwortliche Betreiber an die aktuell geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) halten. Die Trinkwasserverordnung regelt unter anderem Qualität, Beschaffenheit und Aufbereitung von Trinkwasser. Ebenso festgelegt sind die Anzeige- und Überwachungspflichten der Wasserversorger. Zum Beispiel gibt es bestimmte Grenzwerte für biologische oder chemische Anforderungen sowie Indikatorparameter, die eingehalten werden müssen.


Kurzum: Die Trinkwasserverordnung setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um. Ziel dabei ist eine nachhaltige Sicherstellung der Trinkwasserqualität ausgehend von der Erzeugung des Trinkwassers bis zum Nutzerzapfhahn, so dass Verbraucher besser vor Legionellen und anderen schädlichen Bakterien sowie Substanzen geschützt werden.

Unsere Akkreditierung und Zulassung

Akkreditierung als Prüflaboratorium der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)

Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-21419-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.


Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle

Wir sind eine nach § 40 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstelle.

Wer ist für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung verantwortlich?


Für die Sicherstellung der Wasserqualität und damit der Einhaltung der Trinkwasserverordnung sind mehrere Parteien verantwortlich. Hintergrund: Die Trinkwasserinstallation besteht aus mehreren Teilbereichen, in welchen es unterschiedliche Betreiber und daher auch unterschiedliche Verantwortliche gibt. Zum einen gibt es die Wassererzeuger, welche Trinkwasser aus Grundwasser, Brunnenwasser oder Oberflächengewässer (z. B. Seen oder Talsperren) gewinnen. Die Versorgungsunternehmen sind für die Herstellung und ggfs. Aufbereitung von Trinkwasser verantwortlich, sowie für die Sicherstellung der Wasserqualität des Trinkwassers gemäß den gültigen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

 

Die Wasserwerke speisen das Trinkwasser unter Einhaltung der Trinkwasserverordnung in das Leitungsnetz ein. Doch die Verantwortlichkeit der Versorger endet bei der Übergabestelle in das Gebäude oder auf das Grundstück. In der Regel ist die Übergabestelle der Wasserzähler. Ab dort wird die Einhaltung der Trinkwasserverordnung Sache des Gebäude- oder Grundstückeigentümers bzw. dessen rechtlichen Vertreters (z. B. Hausverwalter).


In folgenden Fällen unterliegen Gebäudeversorgungsanlagen der Untersuchungspflicht auf Legionellen gemäß § 31 der Trinkwasserverordnung:

  • Wasser wird im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung) abgegeben
  • Ihr Warmwasserspeicher bzw. Boiler hat einen Inhalt von mehr als 400 Litern und/oder der Leitungsinhalt der Trinkwasserinstallation zwischen Wasserspeicher und der am weitesten entfernten Entnahmestelle liegt bei mehr als 3 Litern
  • Bei Ihrer Immobilie handelt es sich nicht um ein Ein- oder Zweifamilienhaus
Kontaktieren Sie uns →

Gesetzestexte und Vorschriften – mit der Royal-Service GmbH auf der sicheren Seite


Damit Sie bestens informiert sind, haben wir Ihnen rund um die Themen der Trinkwasserverordnung, der Trinkwasseranalyse inkl. der Probenahme, sowie der daraus resultierenden Trinkwasserqualität alle relevanten Vorschriften und notwendigen Informationen zusammengestellt.

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Trinkwasserinstallation den notwendigen Standards entspricht und das bereitgestellte Leitungswasser unbedenklich ist.

Und wann immer Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sind wir als regionaler Ansprechpartner vor Ort. Unser Team hochqualifizierter Experten steht Ihnen mit umfassender Unterstützung bei Fragen oder Anliegen rund um die Trinkwasserverordnung zur Seite. Wir kümmern uns um die professionelle Terminierung (der Probenahme), die sorgfältige Durchführung, die präzise Analyse, eine reibungslose Abwicklung und die digitale Übersendung des Prüfberichts an Sie.

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Trinkwasserverordnung? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne dazu, welche Tests und Analysen durchgeführt werden müssen.

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Aktuelle Trinkwasserverordnung - TrinkwV

Aktuelles Infektionsschutzgesetz – IfSG

Empfehlung des Umweltbundesamtes
(Stand: 09.12.2022)

Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses

Empfehlung des Umweltbundesamtes
(Stand: 18.12.2018)

Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses

Unsere Akkreditierung und Zulassung

Akkreditierung als Prüflaboratorium der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)

Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-21419-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.


Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle

Wir sind eine nach § 40 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstelle.

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