Trinkwasseruntersuchung Pflicht

Trinkwasser­verordnung:
Ist die Trinkwasseruntersuchung Pflicht?


Als zuverlässiges Trinkwasserlabor unterstützen wir Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, Vermieter und Hausverwaltungen dabei, die gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einzuhalten. Unser Service bietet Ihnen eine professionelle Untersuchung und Beratung – auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit höchster Präzision.


Auf dieser Seite erfahren Sie, für wen die Trinkwasseruntersuchung Pflicht ist, welche Regelungen gelten und welche Vorteile unser Service für Sie bietet.

Unsere Akkreditierung und Zulassung

Akkreditierung als Prüflaboratorium der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)

Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-21419-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Logo DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL-21419-01-00

Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle

Wir sind eine nach § 40 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstelle.

Gesetzliche Grundlagen der Trinkwasseruntersuchung


Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Qualität und Sicherheit von Trinkwasser in Deutschland. Sie legt fest, dass Trinkwasser keine Krankheitserreger, Schadstoffe oder andere Verunreinigungen enthalten darf, die die Gesundheit gefährden könnten. Betreiber von Trinkwasseranlagen sind verpflichtet, die Anforderungen der Verordnung einzuhalten und die Trinkwasserqualität regelmäßig überwachen zu lassen.

Relevanz der Trinkwasserverordnung

Die Verordnung schützt die Gesundheit der Verbraucher und sorgt für einheitliche Standards in der Wasserüberwachung. Besonders Legionellen, die in Warmwassersystemen vorkommen können, stellen ein erhöhtes Risiko dar und unterliegen strengen Prüfpflichten. Gemäß § 31 der TrinkwV müssen Trinkwasserinstallationen welche Trinkwasser im Rahmen der gewerblichen und oder öffentlichen Tätigkeit abgeben regelmäßig auf Legionellen geprüft werden.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT)

Neben der TrinkwV sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie beispielsweise die DIN EN 806-2 oder das DVGW-Arbeitsblatt W 551, entscheidend für die Auslegung der Vorschriften. Diese Normen geben vor, wie die Trinkwasserinstallation zu erfolgen hat, und regeln den korrekten Ablauf der Probenahme sowie die Einhaltung von Grenzwerten.

Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?

Die Untersuchungspflichten richten sich an:

  • Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, die Trinkwasser für die Öffentlichkeit oder zur gewerblichen Nutzung bereitstellen.
  • Vermieter und Hausverwaltungen, wenn Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung zur Verfügung gestellt wird.
  • Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser, in denen besonders schutzbedürftige Gruppen Zugang zu Trinkwasser haben.

Welche Anlagen sind betroffen?


Die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung betrifft nicht alle Anlagen gleichermaßen. Besonders im Fokus stehen Wasserversorgungsanlagen, die bestimmte Kriterien erfüllen oder spezielle Risiken bergen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt klar fest, welche Anlagen regelmäßig geprüft werden müssen, um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten und gesundheitliche Gefahren zu vermeiden.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wie sie häufig in Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Einrichtungen oder Gewerbeimmobilien installiert sind, unterliegen der Untersuchungspflicht, wenn sie die folgenden Merkmale erfüllen:


  • Ein Speichervolumen von über 400 Litern oder
  • Ein Leitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen dem Speicher und der Entnahmestelle.


Solche Anlagen bieten durch die Erwärmung des Wassers ideale Bedingungen für das Wachstum von Legionellen. Um das Risiko zu minimieren, sind regelmäßige Legionellenprüfungen gemäß § 31 TrinkwV vorgeschrieben.

Wasserversorgungsanlagen in öffentlichen Einrichtungen

Besondere Aufmerksamkeit gilt Wasserversorgungsanlagen unter anderem:


  • Kindergärten und Schulen: Schutz von Kindern und Jugendlichen als besonders gefährdete Gruppe.
  • Krankenhäusern und Pflegeheimen: Erhöhter Schutzbedarf für immungeschwächte Personen.
  • Sporteinrichtungen und Schwimmbädern: Häufige Nutzung und Vernebelungsrisiko durch Duschen oder Wasserattraktionen.

Vermietete Wohngebäude mit zentraler Warmwasserversorgung

Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind verpflichtet, ihre zentralen Warmwasseranlagen regelmäßig untersuchen zu lassen, sofern die Anlage den technischen Kriterien einer Großanlage entspricht. Ziel ist der Schutz der Mieter vor möglichen Gesundheitsrisiken.

Warum sind diese Anlagen besonders betroffen?


Bestimmte Wasserversorgungsanlagen stehen im Fokus der Trinkwasseruntersuchung, da ihre baulichen und technischen Eigenschaften das Wachstum von Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, begünstigen können. Diese Mikroorganismen stellen erhebliche Risiken für die Gesundheit dar und machen regelmäßige Prüfungen unverzichtbar.

  • Warmwassertemperaturen als ideale Wachstumsbedingungen

    Legionellen vermehren sich besonders gut bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 50 Grad Celsius. Anlagen zur Trinkwassererwärmung bieten daher ideale Bedingungen für ihre Vermehrung, wenn das Wasser nicht ausreichend erhitzt oder über längere Zeiträume stagniert.

  • Stagnierendes Wasser in Leitungssystemen

    In größeren Trinkwasseranlagen oder solchen mit komplexen Rohrleitungsnetzen kann es häufig zu stagnierendem Wasser kommen. Dies geschieht besonders in selten genutzten Leitungsabschnitten, wie etwa in Gästezimmern in Hotels, Duschbereichen in Sportstätten oder Schulgebäuden während der Ferienzeit. Stagnierendes Wasser führt zu einer erhöhten Vermehrung von Legionellen und anderen Mikroorganismen.

  • Vernebelung und Aerosolbildung

    Einige Anlagen, wie Duschen oder Klimaanlagen, erzeugen durch die Vernebelung von Wasser feinste Aerosole, die beim Einatmen Legionellen direkt in die Lunge transportieren können. Dies stellt ein besonderes Risiko dar, da es schnell zu schweren Infektionen, wie der Legionärskrankheit, kommen kann.

  • Große Wasserspeicher und lange Leitungswege

    Anlagen mit einem Speichervolumen von über 400 Litern oder einem Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen Speicher und Entnahmestelle bergen ein erhöhtes Risiko. Die längeren Leitungswege und größeren Wassermengen können zur Temperaturabsenkung und somit zu optimalen Bedingungen für Legionellen führen.

  • Gefährdung bestimmter Nutzergruppen

    Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Pflegeheime sind besonders kritisch, da dort empfindliche Nutzergruppen Zugang zum Trinkwasser haben. Kinder, ältere Menschen oder immungeschwächte Personen reagieren deutlich anfälliger auf mikrobiologische Belastungen des Wassers.

  • Technische Mängel und Alter der Anlage

    Ältere Trinkwasserinstallationen oder Anlagen, die nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurden, weisen oft Schwachstellen auf, die das Risiko mikrobiologischer Belastungen erhöhen. Dazu gehören veraltete Materialien wie Bleirohre oder beschädigte Leitungen und fehlende Temperaturregelung in Warmwasserbereitern.

Gesundheitsrisiken durch Legionellen

Legionellen sind besonders gefährlich, da sie schwere Erkrankungen der Atemwege, wie die Legionärskrankheit oder das Pontiac-Fieber, auslösen können. In schweren Fällen kann dies lebensbedrohlich werden, weshalb eine regelmäßige Prüfung der Anlagen für den Gesundheitsschutz unerlässlich ist. Eine Legionellenprüfung sollte durch Eigentümer oder Hausverwalter der Risikoanlagen daher regelmäßig in Auftrag gegeben werden.

Unser Royal-Service zur Risikominimierung

Wir übernehmen als akkreditiertes Trinkwasserlabor mit unserem Royal-Service die vollständige Analyse Ihrer Wasserversorgungsanlagen. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir analysieren die Wasserqualität der Immobilien detailliert und sorgen durch Probenahme, Prüfung und Beratung dafür, dass alle potenziellen Risiken erkannt und behoben werden. Ihre Gesundheit und die Ihrer Nutzer stehen dabei an erster Stelle.

Kontaktieren Sie uns →

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Trinkwasseruntersuchungspflicht


Betreiber von Wasserversorgungsanlagen tragen laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Verantwortung für die Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle und die Sicherstellung der Wasserqualität. Bei einer Missachtung drohen:


  • Bußgelder: Je nach Schwere der Verstöße können empfindliche Geldstrafen verhängt werden, die teilweise bis zu mehreren Tausend Euro reichen.
  • Haftungsansprüche: Im Falle einer Erkrankung, die auf eine Vernachlässigung der Untersuchungspflichten zurückzuführen ist, können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen.


Ein Verstoß gegen die Untersuchungspflicht kann aber nicht nur rechtliche, sondern auch reputationsbezogene Folgen haben. Öffentlich bekannt gewordene Hygieneprobleme, beispielsweise in Hotels, Krankenhäusern oder Sporteinrichtungen, können das Vertrauen der Nutzer dauerhaft beeinträchtigen.

Betriebsunterbrechungen

Die Entdeckung gesundheitsschädlicher Mikroorganismen wie Legionellen kann zur Schließung von Einrichtungen oder zur Stilllegung von Wasserversorgungsanlagen führen. Dies bedeutet nicht nur einen finanziellen Verlust, sondern auch logistische Probleme für Betreiber und Nutzer.

Verweigerung der Nutzung

Werden durch das Gesundheitsamt oder das zuständige Wasserversorgungsunternehmen Mängel festgestellt, kann die Nutzung der Anlage eingeschränkt oder untersagt werden. Für Vermieter kann dies bedeuten, dass Wohnungen nicht mehr bewohnbar sind, bis die Mängel behoben wurden.

Erhöhte Sanierungskosten

Ein vernachlässigtes Wassersystem kann gravierende Mängel entwickeln, die aufwendige und kostspielige Reinigungen oder technische Sanierungen erforderlich machen. Insbesondere die Entfernung von Legionellen kann umfangreiche Maßnahmen wie thermische Desinfektion, chemische Reinigung oder den Austausch von Anlagenteilen erfordern.

Unser Royal-Service für gesetzeskonforme Untersuchungen


Um rechtliche und gesundheitliche Risiken zu vermeiden, bietet Ihnen Royal Service eine Rundumbetreuung: von der gesetzeskonformen Probenahme über die Laboranalyse bis hin zur Dokumentation. So können Sie sicher sein, dass Ihre Anlage alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt.


Wir führen Trinkwasseruntersuchungen zuverlässig nach den Vorgaben der TrinkwV und den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch. Wir stehen Ihnen mit Informationen, Beratung und Prüfung als kompetenter Partner zur Seite.

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Akkreditierung als Prüflaboratorium der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)

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