FAQ


  • Zweck der Trinkwasserverordnung

    Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. 

  • Welche Anlagen bzw. Objekte müssen untersucht werden?

    Gem. TrinkwV § 31 unterliegen Gebäudewasserversorgungsanlagen (Trinkwasserinstallationen), aus denen Trinkwasser zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und -reinigung, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen und zur Reinigung von Gegenständen die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, grundsätzlich der Untersuchungspflicht nach Trinkwasserverordnung. 


    Wie ist definiert, welche Anlagen konkret einer Untersuchungspflicht unterliegen?


    Gem. TrinkwV § 31 unterliegen Gebäudewasserversorgungsanlagen einer Untersuchungspflicht auf den Parameter Legionella spec., wenn: 


    • Ein Speicher-Trinkwasserwärmer oder zentraler Durchfluss-Trinkwasserwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern 

    oder 


    • Eine Trinkwasserleitung von mehr als 3 Litern zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle für Trinkwasser vorhanden ist, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird. 

    Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht als untersuchungspflichtige Gebäudewasserversorgungsanlagen und müssen nicht untersucht werden (TrinkwV § 31 Abs. 1 Nr. 3.)! 

  • In welchem Turnus müssen die Objekte untersucht werden, wenn keine Auffälligkeiten festgestellt werden?

    Gem. TrinkwV § 31 ist dies von der Nutzung der Objekte abhängig. 


    Immobilien bzw. Objekte mit ausschließlich gewerblicher Nutzung, hierbei handelt es sich ausschließlich um wohnwirtschaftliche Vermietung und Verpachtung, müssen alle drei Jahre untersucht werden. 


    Handelt es sich um Immobilien bzw. Objekte mit einer sog. öffentlichen Tätigkeit, bei welcher Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbunden Personenkreis (z.B. Sportstätten, Kindertagesstätten, Zahnarztpraxen etc.) abgegeben wird, so hat die Trinkwasseruntersuchung in einem jährlichen Turnus zu erfolgen. 

  • Welche Voraussetzungen muss das mit der Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen beauftragte Unternehmen erfüllen?

    Die TrinkwV enthält eindeutige und unmissverständliche Vorgaben, welche Voraussetzungen ausführende Unternehmen, also die Unternehmen, welche mit der Umsetzung der TrinkwV (Probenahme und Analytik) beauftragt werden und die erbrachten Leistungen mit den Kunden abrechnen, erfüllen müssen. 


    Gem. TrinkwV § 39 dürfen die erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probenahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden! Die Voraussetzung für die Zulassung als Untersuchungsstelle ist in der TrinkwV § 40 geregelt. 


    Für eine erfolgreiche Zulassung sind diverse qualitative Voraussetzung wie z.B. eine Akkreditierung als Prüflaboratorium (DIN EN ISO/IEC 17025) von einer nationalen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erforderlich. 


    Alle in Bayern zugelassenen Untersuchungsstellen werden in einer Liste veröffentlicht. Nachstehend der Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dort finden Sie eine Übersicht mit den in Bayern zugelassenen Untersuchungsstellen:


    https://www.lgl.bayern.de/downloads/zqm/doc/untersuchungsstellen_trinkwv.pdf


    Was bedeutet das konkret?


    Die nach TrinkwV erforderlichen Untersuchungen, einschließlich der Probenahme, dürfen ausschließlich von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden (s. vorstehend). 


    Gem. TrinkwV § 39 Nr. 3 muss sich ein Untersuchungsauftrag an eine zugelassene Untersuchungsstelle auch auf die Durchführung der Probenahme für die jeweilige Untersuchung erstrecken. 


    Ferner hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage gem. TrinkwV § 39 bei der Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle vertraglich sicherzustellen, dass die zugelassene Untersuchungsstelle ihn unverzüglich in Kenntnis zu setzen hat über: 


    1. festgestellte Abweichungen von den in den §§ 6 bis 8 festgelegten Grenzwerten, Höchstwerten oder Anforderungen für mikrobiologische und chemische Parameter sowie Indikatorparameter,
    2. ein Erreichen bzw. Überschreiten des in § 51 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 Teil II festgelegten technischen Maßnahmenwerts für Parameter Legionella spec. und über die erfolgte Anzeige nach § 53 Absatz 1 an das zuständige Gesundheitsamt.
  • Akkreditierung im Überblick

    In fast allen Bereichen unseres täglichen Lebens spielen Bewertungsleistungen – sogenannte „Konformitätsbewertungen“ – eine wichtige Rolle, etwa in Form von Zertifizierungen, Laborprüfungen oder Inspektionen. Doch können wir den sich daraus ergebenden Zertifikaten, Prüfberichten oder Untersuchungsergebnissen Glauben schenken?


    Das Vertrauen in die Resultate dieser Bewertungsleistungen steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit und dem fachlichen Können derjenigen, die diese Dienstleistungen erbringen: Konformitätsbewertungsstellen. Diese privaten und staatlichen Akteure lassen deshalb die Qualität ihrer eigenen Arbeit in einem Akkreditierungsverfahren überprüfen.

  • Unterschiede zwischen Zertifizierung und Akkreditierung

    Zertifizierung ist der Prozess, bei dem ein unabhängiger Dritter, der als Zertifizierungsstelle bezeichnet wird, bestätigt, dass ein bestimmtes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Managementsystem den Anforderungen einer bestimmten Norm oder eines Standards entspricht. Zertifizierungen können beispielsweise für Qualitätssicherung, Umweltmanagement oder Informationssicherheit ausgestellt werden.


    Akkreditierung hingegen ist ein Prozess, bei dem eine unabhängige Stelle, die als Akkreditierungsstelle bezeichnet wird, die Kompetenz und Unabhängigkeit von Einrichtungen wie Laboratorien, Inspektionsstellen oder Zertifizierungsstellen bewertet und bestätigt. Wenn eine Einrichtung akkreditiert ist, bedeutet dies, dass sie die Anforderungen an Kompetenz, Unabhängigkeit und Integrität erfüllt, die für die Durchführung von bestimmten Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen erforderlich sind.


    Insgesamt kann man sagen, dass Zertifizierung eine Bestätigung der Erfüllung von Normen und Standards ist, während Akkreditierung die Bestätigung der Kompetenz und Unabhängigkeit von Einrichtungen darstellt, die Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen durchführen.

  • Akkreditierung: Die Prüfung der Prüfer

    Durch Akkreditierungen wird im öffentlichen Interesse die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von Konformitätsbewertungsstellen beurteilt und regelmäßig überwacht. Dies geschieht über einen Prozess der transparenten und unparteilichen Beurteilung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, die als Behörde im staatlichen Auftrag handelt. Diese Rolle übernimmt in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle.


    Das Zusammenspiel von Akkreditierung und Konformitätsbewertung stellt sicher, dass wir uns auf Produkte, Verfahren und Dienstleistungen verlassen können, weil die geforderten Qualitäts- und Schutzniveaus von kompetenten Akteuren „unter die Lupe“ genommen wurden.


    Was ist also Akkreditierung? Kurz gesagt: Akkreditierung ist die staatliche Prüfung der Prüfer.

  • Welchen Nutzen hat eine Akkreditierung?

    Sicherstellung der Kompetenz und Unabhängigkeit von Einrichtungen: Durch eine Akkreditierung wird sichergestellt, dass eine Einrichtung die notwendige Kompetenz und Unabhängigkeit besitzt, um bestimmte Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen durchzuführen.


    Erhöhung des Vertrauens in die Ergebnisse: Eine Akkreditierung erhöht das Vertrauen in die Ergebnisse von Einrichtungen, da sie von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden.


    Verbesserung der Qualität von Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen: Eine Akkreditierung fördert die kontinuierliche Verbesserung von Einrichtungen, indem sie dazu beiträgt, Fehler und Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.


    Verbesserung der internationalen Anerkennung: Eine Akkreditierung erhöht die internationale Anerkennung von Einrichtungen, da sie den Anforderungen international anerkannter Normen und Standards entsprechen.


    Erleichterung des Handels: Eine Akkreditierung erleichtert den Handel, da sie dazu beiträgt, dass Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen von verschiedenen Ländern und Organisationen anerkannt werden.


    Insgesamt trägt eine Akkreditierung dazu bei, die Qualität von Prüfungen, Messungen, Zertifizierungen oder Inspektionen zu verbessern. 

  • Was sind Legionellen und wie kann ich mich infizieren?

    Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in der Natur weit verbreitet sind und vor allem in stehenden oder langsam fließenden Gewässern wie Seen, Flüssen oder auch in künstlichen Wassersystemen wie Kühltürmen oder Warmwasserspeichern vorkommen können. Die Bakterien wurden erstmals im Jahr 1976 entdeckt, als sie bei einem Ausbruch einer ungewöhnlichen Lungenentzündung in einer Gruppe von Veteranen der amerikanischen Legion in Philadelphia nachgewiesen wurden, woraufhin sie den Namen Legionellen erhielten.


    Legionellen können eine Lungenentzündung (Legionärskrankheit) oder eine grippeähnliche Erkrankung (Pontiac-Fieber) verursachen. Die Legionärskrankheit tritt typischerweise bei älteren Menschen oder bei Personen mit geschwächtem Immunsystem auf und kann in schweren Fällen tödlich sein. Das Pontiac-Fieber ist eine weniger schwere Form der Erkrankung, die sich typischerweise innerhalb von zwei bis drei Tagen von selbst löst.


    Die Bakterien werden durch das Einatmen von kleinen Wassertröpfchen, die Legionellen enthalten, übertragen. Dies kann beispielsweise beim Duschen, bei der Benutzung von Whirlpools oder in der Nähe von Kühltürmen oder Klimaanlagen passieren. Die Prävention und Bekämpfung von Legionellen ist daher wichtig, insbesondere in wohnwirtschaftlich und öffentlich genutzten Gebäuden, mit einer hohen Besucherfrequenz.

  • Wer ist besonders gefährdet an einer Legionellose zu erkranken?

    Folgende Personen sind besonders gefährdet, an einer Legionellose zu erkranken: 


    Personen über 50 Jahre, insbesondere wenn sie Raucher sind oder eine chronische Lungenerkrankung wie COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder Asthma haben.


    Personen mit geschwächtem Immunsystem, aufgrund von Krankheiten wie HIV/AIDS, Krebs oder der Einnahme von Medikamenten wie Steroiden oder Chemotherapeutika.


    Raucher, insbesondere wenn sie älter sind oder eine chronische Lungenerkrankung haben.


    Personen mit bestimmten medizinischen Geräten, wie künstliche Beatmungsgeräte.


    Es ist wichtig zu beachten, dass Legionellen nicht von Person zu Person übertragen werden und dass nicht jeder, der mit Legionellen in Kontakt kommt, automatisch erkrankt. Personen, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sollten jedoch aufmerksam sein und bei Symptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Muskel- oder Gelenkschmerzen einen Arzt aufsuchen, insbesondere wenn sie in der Vergangenheit Kontakt mit potenziell kontaminiertem Wasser hatten.

  • Wie kann ich als Nutzer das Infektionsrisiko verringern, nachdem eine Überschreitung beim technischen Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. festgestellt wurde?

    Für weitergehende Trinkwasseruntersuchungen, Arbeiten an der Installation oder Desinfektionsmaßnahmen muss dem Fachpersonal Zutritt zu der Wohnung gewährt werden. 


    Tätigkeiten, bei denen Warmwasser fein zerstäubt wird (Aerosolbildung), sind zu vermeiden. Warmwasser sollte vor dem Duschen, ohne zu spritzen, solange ablaufen, bis heißes Wasser kommt. 


    Zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs- / Luftbefeuchtung und zur Inhalation ist abgepacktes Wasser zu verwenden. Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begünstigen das Wachstum von Mikroorganismen. Daher sollten Duschköpfe und -schläuche sowie die Strahlregler (sogenannte „Perlatoren“) regelmäßig zum Beispiel mit verdünnter Essigessenz entkalkt oder ausgetauscht werden.

  • Welche Legionellen-Anzahlen sind in der Trinkwasser-Installation noch zulässig?

    Das Infektionsrisiko ist nicht nur von der nachgewiesenen Anzahl der Legionellen abhängig, sondern wird auch durch die Pathogenität der vorhandenen Stämme die Empfindlichkeit der betroffenen Personen stark beeinflusst. Daher sollten generell möglichst niedrige Belastungen angestrebt werden. Legionellenkonzentrationen von kleiner 100 KBE/100 ml gelten als anzustrebender „Zielwert“. Bei Legionellenzahlen ab 100 KBE/100 ml ist der technische Maßnahmenwert nach TrinkwV erreicht bzw. überschritten, sodass der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage weitere gesetzliche Verpflichtungen erfüllen muss, mit dem Ziel die Keimbelastung wieder nachweislich und nachhaltig unter dem technischen Maßnahmenwert zu halten. 

  • Welche Behördlichen Meldepflichten gibt es?

    Wird der technische Maßnahmenwert für den Parameter Legionella spec. (=> 100 KbE / 100 ml) überschritten, muss dies von der zugelassenen Untersuchungsstelle an die zuständige Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Die Anzeige hat unverzüglich nach der Ergebnisfeststellung zu erfolgen. Die Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde muss den Betreiber und die Kontaktdaten des Betreibers der Gebäudewasserversorgungsanlage beinhalten.

  • Wie kommen die Legionellen in die Hausinstallation?

    Legionellen vermehren sich bei Temperaturen unterhalb von 20 °C nur sehr langsam. Bei höheren Temperaturen nimmt die Zellteilungsrate zu und ist im Temperaturbereich zwischen 30 °C bis 45 °C optimal. Sobald die Temperaturen über 50 °C liegen, reduziert sich die Wachstumsrate der Legionellen und bei Temperaturen über 70 °C sterben Legionellen innerhalb weniger Minuten ab, sofern sie diesen Temperaturen direkt ausgesetzt werden.


    Ein Großteil der Legionellen schwimmt nicht frei im Wasser, sondern ist eingelagert in den Wuchsbelägen (Biofilmen) innerhalb der Hausinstallation (Rohre, Ventile, Armaturen, Filter usw.) In derartigen Biofilmen, bestehend aus oft vielschichtigen Kalkablagerungen, Korrosionsmaterialien, Schlämmen und anderen Mikroorganismen, können Legionellen wirkungsvoll gegen Desinfektionsmaßnahmen geschützt überleben. In solchen Ablagerungen kommen auch andere Einzeller, sogenannte Amöben vor, die sich wiederum von anderen Mikroorganismen ernähren. Legionellen können ebenfalls von Amöben aufgenommen werden, jedoch werden sie im Inneren der Amöben nicht verdaut. Stattdessen könne sie sich dort vermehren und ansammeln.


    Die Wachstumsdynamik an Legionellen in der Hausinstallation wird im Wesentlichen durch drei Faktoren bestimmt:


    Temperatur des Wassers


    Biofilm (Nahrung im System für Legionellen)


    Stagnation (keine Wasserbewegung)


    Untersuchungen haben gezeigt, dass die Zellteilung (Wachstum) nach einer gewissen „Ruhezeit“ von 8 bis 12 Stunden zunimmt und sich abhängig von den anderen Rahmenbedingungen (Biofilm und Temperatur) entsprechend dynamisch verhält. Daher kommt insbesondere der Wasserbewegung ein hoher Stellenwert zu. Denn hier kann durch den richtigen Umgang und die richtige Nutzung ein Keimwachstum begrenzt und womöglich verhindert werden.


    Unter dem Begriff: „Bestimmungsgemäßer Betrieb“ ist dies entsprechend definiert. Zu dem bestimmungsgemäßen Betrieb sind von dem deutschen Hygieneinstitut in Bonn vor vielen Jahren schon Empfehlungen/Vorgaben zur Nutzung von Wasserendstellen gegeben worden, z. B. sollte jede Endstelle spätestens nach 72 Stunden gespült / betätigt werden. Die Empfehlungen sind nun Bestandteil der seit dem 1. April 2013 geltenden Fassung der VDI 6023 Ausgabe und für Betreiber von Trinkwasseranlagen verbindlich.

  • Woran erkenne ich eine qualifizierte Probenahme?

    Eine qualifizierte Trinkwasserprobenahme hat unter Einhaltung von fest definierten Standards und Normen zu erfolgen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse verlässlich und aussagekräftig sind. Hier sind einige Merkmale einer qualifizierten Trinkwasserprobenahme:


    Probenahme durch geschultes Personal: Die Probenahme muss von einer Person durchgeführt werden, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet, zertifiziert und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle ist. 


    Technisch richtige Probenahme: Vor der Probenahme Vorbauten (z. B. Perlatoren, Strahlregler etc.) entfernen und thermische oder chemische Desinfektion durchführen. 


    Verwendung geeigneter Geräte und Materialien: Das verwendete Equipment sollte sauber und in einwandfreiem Zustand sein, um eine Verunreinigung der Probe zu vermeiden. Dazu gehören u.a. auch geeignete Probenahmeflaschen.


    Einhaltung von Hygienestandards: Während der Probenahme sollten Hygienestandards eingehalten werden, um zu verhindern, dass Bakterien oder andere Verunreinigungen in die Probe gelangen.


    Dokumentation: Eine qualifizierte Trinkwasserprobenahme sollte protokolliert werden, einschließlich der Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und Probenahmemethode.


    Transport: Die Probe sollte in einem geeigneten Behälter transportiert werden, um die Integrität der Probe zu erhalten und sicherzustellen. 


    Wenn diese Standards eingehalten werden, kann man davon ausgehen, dass die Probenahme qualifiziert und zuverlässig ist.


    Wichtig – Vorgabe Umweltbundesamt:


    Die Probenahme erfolgt bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Trinkwasserinstallation. Eine temporäre Erhöhung der Wamwasserspeichertemperatur, Spülungen oder eine Desinfektion der Trinkwasserinstallation vor der Probenahme widersprechen vorsätzlich dem Schutzzweck der Untersuchung nach TrinkwV.

  • Was ist eine systemische / orientierende Untersuchung?

    Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen lokalen Entnahmestellen geht, sondern um die Überwachung der Trinkwasser-Installation in ihrer Gesamtheit. Das Ziel ist eine mögliche Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Installation festzustellen, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl von Entnahmestellen haben kann, insbesondere in den zentralen Teilen der Trinkwasser-Installation wie Trinkwassererwärmungsanlagen, Verteilern, Steigsträngen oder Zirkulationsleitungen.


    In jeder Trinkwasserinstallation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung (entspricht einer orientierenden Untersuchung) am Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) Proben zu entnehmen. 


    Zusätzlich sind Proben in der Peripherie zu entnehmen. Die Entnahmestellen für die Proben in der Peripherie sind so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Proben aus allen Steigsträngen zu entnehmen sind. Voraussetzung für die Auswahl ist, dass die beprobten Steigstränge eine Aussage über das Gesamtsystem, d. h. auch über die nicht beprobten Steigstränge, zulassen (z. B. weil sie ähnlich gebaut sind, gleichartige Gebäudebereiche versorgen und gleich genutzt werden oder möglichst hydraulisch ungünstig liegen). Bei der Beprobung einer Auswahl von Steigsträngen ist die Repräsentativität dieser Probenahmestellen zu begründen. 


    Bei Trinkwasser-Installationen mit vielen Steigsträngen sind primär die Bereiche zu berücksichtigen, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser (z. B. beim Duschen) kommen kann.


    Leerstehende Wohnungen sind für die systemische Untersuchung nicht repräsentativ.

  • Was ist eine Nach- bzw. weitergehende Untersuchung?

    Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht oder überschritten, sieht die TrinkwV weiteren Handlungsbedarf nach dem mitgeltenden Regelwerk vor. D. h. es wird die Durchführung einer sog. weitergehenden Untersuchung abgefordert. Diese soll eine Aussage zum Ausmaß der Legionellenbelastung und die Grundlagen für die Einleitung anlagenspezifischer Sanierungsmaßnahmen liefern. 


    Nach Feststellung einer Kontamination ist diese weitergehende Untersuchung in Abhängigkeit von der Höhe der Legionellenbelastung unverzüglich, spätestens jedoch nach vier Wochen zu veranlassen. In Abweichung zur orientierenden Untersuchung sind jetzt zwingend alle Steigstränge bei der Untersuchung zu berücksichtigen. 


  • Weshalb kann die Probenahme nicht individuell vereinbart werden?

    Die TrinkwV und das mitgeltende Regelwerk fordern, dass alle erforderlichen Proben am gleichen Kalendertag entnommen werden müssen. Andernfalls kann im Ergebnis der Untersuchung keine stichtagsbezogene Aussage über die Qualität des Trinkwassers getroffen werden. 

  • Was ist eine Risikoabschätzung und wann muss ich diese erstellen?

    Wir der technische Maßnahmenwert beim Parameter Legionella spec. in einer orientierenden Untersuchung erreicht oder überschritten, muss gemäß den Vorgaben der TrinkwV § 51 eine Risikoabschätzung durchgeführt werden.


    Die Risikoabschätzung ist auch dann zu erstellen, wenn im Rahmen der weitergehenden Untersuchung beim Parameter Legionella spec. der technische Maßnahmenwert eingehalten wird!


    Die Risikoabschätzung selbst ist eine systematische Untersuchung von möglichen Gefahren und/oder Risiken in der Trinkwasser Hausinstallation. Kurz gesagt, eine Risikoabschätzung ist mit einer TÜV-Prüfung bei einem Kfz vergleichbar. 


    Das Ziel einer Risikoabschätzung besteht darin, potentielle Risiken in der Gebäudewasserversorgungsanlage zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen. 


    Die Erstellung der Risikoabschätzung hat unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gem. TrinkwV – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwert für Legionellen“ vom Dezember 2012 zu erfolgen. 


    Bei der Beauftragung und Erstellung der Risikoabschätzung ist es wichtig darauf zu achten, dass die Erstellung unabhängig von anderen Interessen erfolgt. Insbesondere muss eine mögliche Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist immer dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Gebäudewasserversorgungsanalage selbst beteiligt waren oder sind. 

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